Kosten einer Klage
Bevor ein Klageverfahren angestrebt wird, sollten Kostenaufwand und Streitgegenstand gut gegeneinander abgewogen werden, da in der Regel der unterliegenden Partei die Kosten auferlegt werden. Je nach Urteil oder Vergleich werden diese durch Entscheidung des Gerichtes auch auf beide Parteien aufgeteilt.
Die Kosten eines Rechtsstreites setzen sich aus gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen und werden, außer in Strafsachen, nach dem Streitwert bemessen.
gerichtliche Kosten
Die gerichtlichen Kosten umfassen hierbei Gerichtsgebühren für die Tätigkeit des Gerichtes sowie gerichtliche Auslagen. Die Höhe und Berechnung der Kosten wird im Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt.
außergerichtliche Kosten
Die außergerichtlichen Kosten enthalten die Anwaltskosten und die Auslagen beider Parteien. Die Anwaltskosten beinhalten die Gebühren und die Auslagen der Rechtsanwälte für Beratung und Vertretung sowohl in außergerichtlichen Rechtssachen als auch im Verfahren. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Zu den Auslagen der Parteien gehört beispielsweise der vom Kläger in Vorleistung zu erbringende Gerichtskostenvorschuss, Sachverständigengutachten und Ähnliches.
Antrag auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Wer sich diese Kosten nicht leisten kann, sollte bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Gerichtes einen Antrag auf Beratungshilfe (für außergerichtliche Beratung und Vertretung) sowie Prozesskostenhilfe (für Kosten der Prozessführung) stellen. Hierfür muss mittels Formularen und Belegen über Einkommen und Ausgaben nachgewiesen werden, dass die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden können.
Die bewilligte Prozesskostenhilfe deckt jedoch nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten ab. Wird der Prozess verloren, müssen die Anwaltskosten der Gegenseite dennoch getragen werden!