Klagefolgen
Fristen und Beweise
Wer mit einer Klage konfrontiert ist, sollte bei unberechtigten Ansprüchen auf keinen Fall davor zurückschrecken, die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch zu nehmen. Die deutsche Juristensprache ist ziemlich verschachtelt und es gibt häufig Verständnisschwierigkeiten. So werden wichtige Hinweise und Fristen oftmals überlesen oder als unwichtig abgetan. Doch gerade bei Fristsetzungen ist Vorsicht geboten. Denn es gibt Fristen, welche vom Gesetz vorgeschrieben sind (Notfristen) und die auch nicht auf Antrag oder mit einer guten Begründung verlängert werden können. Eine Überschreitung dieser kann irreparable Folgen für den Prozess nach sich ziehen. Beweise sollten frühzeitig, vor der mündlichen Verhandlung vorgebracht werden. Allgemein ist anzumerken, dass alles was zur Klärung des Sachverhaltes relevant ist, bereits in erster Instanz bis zur Verkündung des Urteils vorgetragen sein sollte. Mit Rechtsbehelfen ist dies danach nur noch eingeschränkt möglich.
Einigung
Ist die Klage berechtigt, sollte unbedingt auf eine Einigung hingearbeitet werden. Auch hierfür kann ein Anwalt beratend und helfend tätig sein. Dies kann erhebliche Kosten ersparen.
Nicht-Reaktion auf eine Klage
Wird auf eine Klage gar nicht reagiert (Anzeige der Verteidigungsabsicht) oder unentschuldigt bei der mündlichen Verhandlung gefehlt, ergeht ein Versäumnisurteil. Als Rechtsbehelf ist hier ein fristgebundener Einspruch möglich, welcher den Prozess dort wieder ansetzen lässt, wo der Stand vor Ergehen des Versäumnisurteils war.
Widerklage
Im Rahmen der Widerklage kann der Beklagte der Hauptklage im selben Verfahren bezüglich eines anderen Streitgegenstandes gegen den Kläger klagen. Voraussetzung dafür ist, dass die Klage bei Erhebung der Widerklage bereits rechtshängig ist und ein rechtlicher Zusammenhang zur Klage besteht. Erhebliche Vorteile bestehen in der Umwandlung der Verteidigungs- in eine Angriffsposition sowie der Ersparnis des Gerichtskostenvorschusses, welcher hierbei gemäß § 12 Abs. 2 GKG wegfällt. Die Widerklage kann auch durch einen entsprechenden Antrag in der mündlichen Verhandlung Rechtshängigkeit erlangen, sofern diese nicht nach Zustellung der Klage erhoben wurde.